Welfensammlung bleibt in Hannover Die DNG, viele ihrer Mitgliedsvereine und auch einzelne Sammler hatten sich an die Deutsche Bank, das Land Niedersachsen und die Stadt Hannover gewandt, um auf den hohen kulturhistorischen Wert des Niedersächsischen Münzkabinetts der Deutschen Bank in Hannover, gerne auch als „Welfensammlung“ bezeichnet, hinzuweisen und gegen einen Verkauf und die Auflösung des Kulturdenkmals zu protestieren. Das NNB hat mit vielen Beiträgen in verschiedenen Nummern diese Aktivitäten zum Erhalt der Sammlung unterstützt, die Januarnummer 2009 griff das Thema sogar auf der Titelseite auf und konnte damit einen beachtlichen Aktivierungsschub auslösen. Dieser großartige Erfolg erinnert an die ebenfalls erfolgreiche Aktion zur Rettung der Hildesheimer Münzsammlung, ausgelöst und unterstützt von NNB 3/1997. Und nun also können wir mit Freude vermelden: Die Welfensammlung bleibt in Hannover. Rainer Albert
Patenschaften für das NNB Der Verband der deutschen Münzenhändler e. V. hat sich während seiner Hauptversammlung vom 22.-24. Juni 2007 in Schleswig bereit erklärt, zur Förderung des Nachwuchses in den Münzvereinen Patenschaften für das Numismatische Nachrichtenblatt zu übernehmen. Vorgesehen sind bis 100 Patenschaften Dafür gebührt dem Verband der deutschen Münzenhändler der aufrichtige Dank der Deutschen Numismatischen Gesellschaft!
Wer kann in den Genuss einer solchen Patenschaft kommen? Schüler/Schülerinnen, Auszubildende und Studierende sollen es sein. Auf diesen Kreis sind die Patenschaften begrenzt. Die Altersgrenze liegt bei 25 Jahren. Eine Patenschaft bedeutet, dass Schüler/Schülerinnen, Studierende und Auszubildende das NNB auf Antrag für 1 Jahr kostenfrei beziehen können. Sie beginnt jeweils am 1. Januar eines Kalenderjahres und endet am 31.12. desselben.
Wie stellt man einen solchen Antrag? Wer glaubt, eine solche Patenschaft in Anspruch nehmen zu dürfen, meldet seinen Wunsch beim Vorstand eines der DNG angehörenden Vereine an. Dem formlosen Antrag ist eine amtliche Bescheinigung von Schule, Betrieb, Fachhochschule oder Universität beizufügen und beim Vorsitzenden einzureichen. Dieser leitet den Antrag samt Unterlagen an die DNG weiter. Die Patenschaft ist jeweils auf 1 Jahr begrenzt. Anträge zur Fortsetzung einer Patenschaft können und Beifügung entsprechender Nachweise natürlich gestellt werden.
Es wird erwartet, dass die beantragenden Vereine sich bemühen, gute Kontakte zu den Geförderten zu pflegen, sie zu ihren Veranstaltungen einladen und entsprechend betreuen. Sofern noch keine Mitgliedschaft im Verein besteht, soll es Ziel dieser Förderung sein, daraus eine Mitgliedschaft werden zu lassen.
Die DNG hofft auf rege Beteiligung.
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