Kurznachrichten
| Kurznachricht vom 08.10.2011 | |||
| Wieder kein Lava- Gold für Frankreich |
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Nachdem die französischen Behörden vor kurzem schon einmal mit dem Versuch gescheitert waren, eine im deutschen Münzhandel angebotene römische Goldmünze mit Hilfe der hiesigen Behörden als französisches Kulturgut „heimzuholen“ mit der haltlosen Behauptung, sie stamme aus dem ominösen „trésor de Lava“ und sei somit Eigentum der Republik Frankreich – ein im März 2010 vom niedersächsischen Kultusministerium beim Osnabrücker Auktionshaus Künker rechtswidrigerweise in Anwendung des Kulturgüterschutzgesetzes beschlagnahmtes römisches Goldmedaillon des Kaisers Claudius II. Gothicus musste aufgrund der vom Auktionator beim Verwaltungsgericht erhobenen Klage gegen den Sicherstellungsbescheid wieder zurückgegeben werden (siehe „Die Jagd nach dem Gold von Korsika“, NNB 7/2011, S. 269-270) – blieb nun auch ein weiterer Versuch dieser Art erfolglos: Die vom Amtsgericht Stuttgart im November 2010 auf ein Rechtshilfeersuchen Frankreichs in Anwendung des Gesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen angeordnete Beschlagnahme eines Quintillus-Aureus, den das Auktionshaus Meister & Sonntag in seiner Auktion am 17. November 2010 angeboten hatte, wurde am 16. August 2011 wieder aufgehoben, nachdem das Oberlandesgericht Stuttgart am 4. August 2011 entschieden hatte, die von den französischen Behörden gewünschte Verbringung der Münze nach Frankreich sei nicht zulässig. Ausschlaggebend für die Entscheidung des OLG war, dass die französischen Strafverfolgungsbehörden nicht bereit gewesen waren, die Zusicherung abzugeben, die vorgeblich nur zu Beweiszwecken in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren benötigte Münze auf Verlangen unverzüglich wieder zurückzugeben, sobald sie als Beweismittel ausgedient hatte. Im Falle der Übergabe der Münze an die Behörden in Frankreich hätte also die Gefahr bestanden, dass nach Abschluss des Strafverfahrens die Rückgabe der Münze mit der Begründung verweigert werden würde, es handle sich um französisches Kulturgut, auf das allein der französische Staat Anspruch habe und nicht der letzte Besitzer aus Deutschland. In den Gründen des OLG-Beschlusses heißt es, da derzeit offenbar mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen sei, dass man in Frankreich die Münze als aus dem „Schatz von Lava“ stammend und damit als Eigentum des französischen Staates ansehen werde, ergebe sich eine eigentumsrechtliche Konfliktsituation. Für deren Klärung sei das Rechtshilferecht nicht geeignet. Selbst unter dem Vorbehalt der Rückgabe scheide in solchen Fällen eine Herausgabe in aller Regel aus. Inzwischen wurde die Münze dem Auktionshaus wieder ausgehändigt. Der beabsichtigte Verkauf des mit 20.000 € geschätzten Stückes, für das schon schriftliche Gebote von mehr als 30.000 € vorlagen, ist freilich durch die Beschlagnahme für´s erste vereitelt worden, zum Schaden des Einlieferers und des Auktionators... Hartmut Kreutzer |
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| Kurznachricht vom 07.10.2011 | |||
| Münzkabinett Hannover |
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Am 27. Oktober 2011, 17.30-18.30 Uhr, führt Thomas Czerner M.A., Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, zum Thema „Fremde Länder - Fremdes Geld. Geld abseits der Münze“ durchs Münzkabinett des Niedersächsischen Landesmuseums, Hannover, Willy-Brandt-Allee 5, mit der Möglichkeit zur anschließenden Erfrischung im Café Ladmann. Kosten: 2,50 Euro zzgl. Museumseintritt. |
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| Kurznachricht vom 06.10.2011 | |||
| Ausschreibung der Stelle für Antike Numismatik an der Universität Tübingen |
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Am Institut für Klassische Archäologie der Eberhard Karls Universität Tübingen ist zum ehest möglichen Zeitpunkt die Vollzeitstelle einer Akademischen Mitarbeiters mit dem Schwerpunkt Antike Numismatik für zunächst 2 Jahre zu besetzen. Damit sind die numismatische Ausbildung an der Universität Tübingen und die Betreuung einer der größten und bedeutendsten Universitätsmünzsammlungen vorerst gesichert (vgl. auch NNB 6/2011, S. 224: „Tübinger Numismatik in Gefahr“). Die Antike Numismatik ist an der Universität Tübingen sowohl in den Bacchelor- als auch in den Masterstudiengängen fest verankert und prägt als verpflichtender Studienanteil wesentlich das Profil der archäologischen Ausbildung. In den Studiengängen der anderen altertumswissenschaftlichen Fächer, wie etwa Alte Geschichte, zählt die Numismatik zum Wahlpflichtbereich. Abschlüsse mit numismatischem Schwerpunkt sind auf allen Ebenen bis einschließlich Promotion möglich. Gemeinsam mit der Forschungsstelle für Islamische Numismatik ist die Universität Tübingen eine der wichtigsten Ausbildungsstätten für den wissenschaftlichen Nachwuchs in der Numismatik. Gesucht wird ein Numismatiker mit archäologisch geprägtem Forschungsschwerpunkt oder ein Klassischer Archäologe mit stark numismatisch geprägtem Forschungsschwerpunkt. Einstellungsvoraussetzung ist eine sehr gute Promotion im Fach Antike Numismatik oder Klassische Archäologie. Das Aufgabengebiet umfasst primär die Vertretung der Lehre auf dem Gebiet der antiken Numismatik (4 LVS) sowie die wissenschaftliche Erforschung, Erschließung und Betreuung der numismatischen Sammlungen des Instituts im Museum Schloss Hohentübingen. Die Durchführung eines eigenen Forschungsprojekts zum Zwecke der Habilitation wird erwartet. Die Universität Tübingen erklärt in ihrer Ausschreibung, dass sie die Weiterführung der antiken Numismatik auch über den in der Ausschreibung genannten Zeitraum hinaus plant. Die vollständige Ausschreibung ist auf der homepage der Universität Tübingen bzw. des Instituts für Klassische Archäologie veröffentlicht. Bewerbungen werden bis zum 31. Oktober 2011 erbeten an den Direktor des Instituts für Klassische Archäologie, Prof. Dr. Thomas Schäfer, Schloss Hohentübingen, D – 72070 Tübingen. |
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| Kurznachricht vom 05.10.2011 | |||
| 6. Tag der Antiken Numismatik |
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Am 14. und 15. Oktober 2011 wird in Münster zum sechsten Mal der „Tag der Antiken Numismatik“ veranstaltet. Nachwuchs-wissenschaftler und ausgewiesene Numismatiker stellen neueste Forschungen vor, um sie untereinander und mit Münzfreunden zu diskutieren. Veranstalter sind das LWL-Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Münster, die Forschungsstelle Antike Numismatik am Institut für Klassische Archäologie und Frühchristliche Archäologie / Archäologisches Museum der WWU Münster sowie der Verein der Münzfreunde für Westfalen und Nachbargebiete e.V. Wie in den Vorjahren werden die Kosten der Tagung wieder von der Münzenhandlung Fritz-Rudolf Künker in Osnabrück, vom Verband der deutschen Münzenhändler e.V. und von der Universität Münster getragen. Veranstaltungsort ist der Hörsaal F 2 im Fürstenberghaus, Domplatz 20-22, Münster. Samstag, 15.10.2011 Poster-Präsentation Kontakt |
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| Kurznachricht vom 01.11.2010 | |||
| DGMK-Vorstand neu gewählt | |||
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Auf ihrer diesjährigen Jahrestagung am 11. September 2010 in der Lutherstadt Wittenberg wählte die Deutsche Gesellschaft für Medaillenkunst (DGMK) turnusgemäß einen neuen Vorstand. Erster Vorsitzender: Dr. Wolfgang Steguweit, Gotha; Zweite Vorsitzende: Prof. Bernd Göbel, Halle und Prof. Dr. Bernhard Weisser, Berlin; Schriftführer: Dr. Volker Breme, Viersen; Schatzmeister: Ulf Dräger, Halle. Dem erweiterten Vorstand gehören als Beisitzer an: Dr. Rainer Grund, Dresden; Dr. Dietrich A. Klose, München, und Cornelia Thümmel, Dresden. Des weiteren hat der Vorstand einen aus acht Personen bestehenden Beirat zugewählt.
Der Vorstand strebt bis 2011 folgende Ziele an: Fortführung der Schriftenreihe „Die Kunstmedaille in Deutschland“, qualitative und quantitative Erneuerung der Internetpräsenz der Gesellschaft mit einem repräsentativen Medaillenpool zur deutschen Kunstmedaille, Edition neuer Medaillen, Vergabe des sechsten „Hilde-Broër-Preises für Medaillenkunst“ für ein herausragendes Lebenswerk auf dem Gebiet der zeitgenössischen Kunstmedaille. Zur Jahrestagung 2011 wird die DGMK im Jahre 20 ihrer Existenz als gesamtdeutsche Gesellschaft (Gründung 15. Juni 1991 in Bonn) im September kommenden Jahres nach Gotha einladen. Damit wird verbunden sein eine Tagung zur Medaillenkunst des Barock aus Anlass des 350. Geburtstages des bedeutenden Gothaer Medailleurs Christian Wermuth (1661-1739). |
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| Kurznachricht vom 05.09.2010 | |||
| Neues DNG-Präsidium | |||
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Vom 3. bis 5. September 2010 fand in Speyer das 7. Deutsche und 45 Süddeutsche Münzsammlertreffen statt; dort wurde turnusgemäß im Rahmen der Hauptversammlung der Vereinsvorstände innerhalb der Deutschen Numismatischen Gesellschaft auch das Präsidium der DNG neu gewählt (auf dem Bild v.l.n.r.): Ulf Dräger, Halle, Vizepräsident; Matthias Grimm, Dresden, Beisitzer; Dr. Gerd Dethlefs, Münster, Kassenprüfer; Stefan Wittenbrink, Beckum, Schatzmeister; dr. Eberhard Auer, Erftstadt, Kassenprüfer; Kristian Nicol Worbs, Gmund am Tegernsee, Präsident; Dirk Wilhelmy, Hannover, Geschäftsführer; Albert Raff, Stuttgart, Beisitzer; Dr. Rainer Albert, Speyer, Vizepräsident; Jürgen Hempel, Weener, Beisitzer; nicht auf dem Bild: Dr. Dietrich O. A. Klose, München, Beisitzer.
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| Kurznachricht vom 03.08.2010 | |||
| 5. Tag der Antiken Numismatik | |||
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Am 29./30. Oktober 2010 wird in Münster zum fünften Mal der „Tag der Antiken Numismatik“ veranstaltet (s.http://www.uni-muenster.de/Archaeologie/numismatik/tagdernumismatik/index.html). Eingeleitet wird er am 29. Oktober mit einem öffentlichen Abendvortrag von Frau Prof. Dr. Fleur Kemmers (Frankfurt/Main). Veranstalter sind die Forschungsstelle Antike Numismatik am Institut für Klassische Archäologie und Frühchristliche Archäologie / Archäologisches Museum der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, das LWL-Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Münster sowie der Verein der Münzfreunde für Westfalen und Nachbargebiete e.V. Die Veranstaltung soll vor allem Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern eine Plattform bieten, um ihre neusten Forschungen untereinander und mit Münzfreunden zu diskutieren. Ziel ist es, die an antiken Münzen interessierten Wissenschaftler, Studierenden und Sammler zu fruchtbarem Austausch zusammenführen. Bitte richten Sie unsere Anfrage an numismatisch interessierte und engagierte Studierende / Nachwuchswissenschaftler weiter; wir freuen uns besonders über Beiträge, die Abschlussarbeiten aus dem Bereich der Antiken Numismatik und laufende oder auch geplante numismatische Projekte vorstellen. Anmeldungen von Beiträgen, Referaten und Poster-Präsentationen richten Sie bitte bis zum 25. August 2010 an Günther Gromotka (
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) oder Katharina Martin (
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).
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| Kurznachricht vom 02.08.2010 | |||
| Gesellschaft für Thüringer Münz- und Medaillenkunde | |||
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Die Jahrestagung 2010 der Gesellschaft für Thüringer Münz- und Medaillenkunde wird vom 17. bis 19. September im Schloss Oppurg bei Neustadt an der Orla stattfinden. Am Sonntag, dem 19. September, können alle Tagungsteilnehmer eine Münzbörse in Neustadt/Orla besuchen, die in Zusammenarbeit mit dem Münzverein von Neustadt/Orla organisiert wird.
Wir sind Gäste in der Schulungsstätte des Christlichen Jugenddorfwerks Deutschlands, gemeinnütziger e.V. (CJD) auf Schloss Oppurg und können dank großzügiger Förderung unserer Veranstaltung allen Teilnehmern ein unschlagbares All-Inclusive-Angebot unterbreiten – DZ mit 2 Übernachtungen, 2 x Frühstück, Mittagessen, Kaffeetrinken sowie 2 x Abendessen und der Eintritt zur Münzbörse sind lediglich 65 Euro pro Person zu entrichten. Am Freitagabend erfahren wir vom Hausherrn bei einem Rundgang durch Park und Schloss Wissenswertes über die Geschichte des Schlosses Oppurg bis hin zu seiner heutigen Nutzung. Das Vortragsprogramm am Samstag steht unter dem Thema „Münzfunde, Münzfundpflege und Schatzregal in Sachsen und Thüringen“. Dabei unterstützen uns mit Vortragen unter anderem Frau Noll, Stadtmuseum Erfurt, Dr. Hollstein, Münzkabinett Dresden, und Dr. von Preuschen. In Kurzbeiträgen wird darüber hinaus zu aktuellen Forschungsergebnissen zur Thüringer Numismatik berichtet. Mitglieder und Freunde der Gesellschaft erhalten mit der Einladung den vollständigen Ablaufplan auf postalischem Wege. Anmeldungen zur Teilnahme an unserer Tagung nimmt Christina Höhn (Tel. 0341/124790, This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. ) gern entgegen. Interessierte Münzhändler wenden sich bitte zwecks Registrierung zur Münzbörse ebenfalls an Christina Höhn. |
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| Kurznachricht vom 01.08.2010 | |||
| Herzogtum Zweibrücken | |||
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Am 3. Oktober 2010 jährt sich die Gründung des Herzogtums Pfalz-Zweibrücken zum 600. Mal. Dazu findet vom 29. August bis 14. November 2010 die Ausstellung „Die Wiege der Könige - 600 Jahre Herzogtum Pfalz-Zweibrücken“ statt. Das Stadtmuseum Zweibrücken bietet einen Überblick über die wechselhafte Geschichte des Herzogtums. Am 11. und 12. September 2010 werden Führungen mit besonderem Schwerpunkt der Münz- und Geldgeschichte stattfinden. In der Ausstellung werden nahezu vollständig Münzen aus allen Prägeperioden und Münzstätten des Herzogtums gezeigt. Die Führung ist im regulären Eintrittspreis enthalten. Anmeldung für Gruppen ist zur besseren Koordination notwendig. Gruppen sollten sich daher melden unter der Faxnummer (089) 1784145, um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren
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| Kurznachricht vom 01.07.2010 | |||
| Münzensammler für Köln | |||
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Vor einem guten Jahr gingen schreckliche Bilder durch die Medien, als am 3. März 2009 das Kölner Stadtarchiv einstürzte. Dies war eine Katastrophe für den Kulturgüterschutz. Im größten städtischen Archiv nördlich der Alpen lagerten rund 65.000 wertvolle Urkunden und Dokumente – vom Jahr 922 bis in die Gegenwart. Gleichgültigkeit und Schlamperei schienen dieses wertvolle Erbe der Menschheit vernichtet zu haben. Heute, rund ein Jahr später, konnten immerhin 85 % der Archivalien geborgen werden. Doch sie sind in einem schrecklichen Zustand und warten auf ihre Restaurierung.
In Köln lagerten nicht nur kaiserliche Urkunden und Schriftstellernachlässe, sondern auch zahlreiche Quellen zur Numismatik. Köln war im Hoch- und Spätmittelalter eines der wichtigsten Handelszentren Europas und so sind diese Bestände für die europäische Numismatik von größtem Interesse. Allein der Bestand „90“ (Handel) enthält mehr als 100 Akten und Amtsbücher aus dem Spätmittelalter und der frühen Neuzeit, die direkt dem Münzwesen gewidmet sind. Insgesamt umfasst der wirtschaftlich-numismatische Bereich 40 laufende Regalmeter, darunter die Bestände zur Hanse und zum europäischen Fernhandel. Natürlich stehen die numismatischen Quellen weit unten in der Priorität bei der Restaurierung. Und hier ist nun Privatinitiative gefragt. Zeigen wir Sammler doch, wie sehr uns echter Schutz von Kulturgut am Herzen liegt! Übernehmen wir Verantwortung für unsere gemeinsame Vergangenheit! Beteiligen Sie sich an den Kosten der Restaurierung von numismatischen Objekten! Als ein erstes Projekt haben die Verantwortlichen im Kölner Archiv ein Münzwardein-Buch aus dem 15. Jahrhundert mit einem mittleren Restaurierungsbedarf ausgesucht (Best. 90, Nr. 959). Es handelt sich um eine typische Gebrauchshandschrift aus Papier, die einen unmittelbaren Einblick in die Arbeitsweise des Münzwardeins gewährt. Für ihre Restaurierung sind 2.500 Euro erforderlich. Helfen Sie mit, diese und weitere numismatische Quellen zu retten, indem Sie einen Teil der Kosten spenden. Dr. Max Plassmann vom Historischen Archiv Köln hat uns zugesagt, dass jedes mit den Mitteln von Münzensammlern restaurierte Stück in alle Zukunft mit der Bemerkung versehen wird „Restauriert mit Hilfe der Aktion „Münzensammler für Köln“. Weitere Informationen zu dieser Aktion finden Sie im Internet unter http://www.muenzenwoche.de/de/Archiv/8?&id=150&type=n Und hier noch die Bankverbindung: Kontoinhaber Freunde des Historischen Archivs der Stadt Köln e.V., Konto-Nr. 1900458959, BLZ 37050198, Sparkasse Köln-Bonn. Bitte geben Sie unbedingt als Verwendungszweck das Stichwort „Patenschaft Münzwardeinbuch“ an, nur so wird gesichert, dass Ihre Spende zweckgebunden im Sinne der Münzsammler eingesetzt wird. Selbstverständlich sind alle Spenden steuerlich absetzbar. |
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| Kurznachricht vom 20.05.2010 | |||
| Sammlerschutz! | |||
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Ein Mitglied der Gießener Numismatischen Gesellschaft eV. aus Leun wehrte sich gegen die Wegnahme seiner Münzensammlung durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Seiner Klage liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der passionierte Sammler hatte im Jahre 2005 fünf spätrömische Bronzemünzen zum Preis von insgesamt 5,03 Euro über eBay gesteigert, die von der Polizei zu Unrecht als Hehlgut angesehen wurden, wie die Staatsanwaltschaft später feststellte. Es folgte eine Hausdurchsuchung, bei der außer den inkriminierten Münzen die ganze Sammlung auf Verdacht beschlagnahmt wurde.
Am 12. Februar 2009 stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ein und verfügte anschließend die Rückgabe aller Münzen. Diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft b. d. LG Limburg - Außenstelle Wetzlar- ließ das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst, das sich auf die Verfolgung von ausländischen Kulturgütern kapriziert, nicht ruhen. Man beschlagnahmte kurzerhand die ganze Sammlung mit einer Begründung, die schon in ihrem ersten Satz ein merkwürdiges Verhältnis zum Bürger erkennen lässt: „Sehr geehrter Herr ... , es ergeht folgende Weisung: Die 821 antiken Münzen, die in dem Verfahren 2 Js 55795/08 der Staatsanwaltschaft Wetzlar bei Ihnen aufgrund strafprozessualer Vorschriften sichergestellt wurden, werden gem. §40 Nr. 2 und 4 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Fassung vom 14. Januar 2005 (HSOG) sichergestellt.“ Die Beantwortung der Frage, ob der Bescheid des Ministeriums vor dem Gesetz Bestand hat, lag nun beim Verwaltungsgericht Gießen. Dort wurde die Sache am 6. Mai 2010 verhandelt. Das Gericht hat der Klage des Münzensammlers auf Aufhebung des Sicherstellungsbescheids, mit dem seine ganze Münzensammlung durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst beschlagnahmt wurde, stattgegeben. Wolfram Ostheimer, Vorsitzender der Numismatischen Gesellschaft Gießen, deren Mitglied der Kläger ist, attestiert dem Richterspruch weitreichende Bedeutung. „Wir Sammler wissen jetzt, dass wir auf der sicheren Seite sind“, erklärte er. Bei den verhandelten Sammlerobjekten handele es sich „um antiken Schrott, an dem kein Museum der Welt interessiert ist“, betonte Ostheimer und forderte mit Blick auf das Verfahren: „So etwas darf nie wieder vorkommen.“ Weitere Informationen unter http://www.mittelhessen.de/lokales /top_news_aus_mittelhessen / top_news_region_wetzlar_und_ giessen/ 130813_Muenzsammler_darf_seinen_Schatz_behalten.html Rainer Albert |
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| Kurznachricht vom 30.04.2010 | |||
| 20 Jahre FENAP | |||
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Seit 20 Jahren gibt es die FENAP, die Föderation der europäischen Münzenhändler-Verbände. In diesem internationalen Rahmen treffen sich ein- bis zweimal jährlich Vertreter aus den verschiedenen Nationen, um zu besprechen, was für Probleme es derzeit in den verschiedenen Ländern gibt und ob man diese auf internationaler Ebene besser bekämpfen könnte.
Seit einigen Jahren hat sich die World Money Fair in Berlin als hervorragender Treffpunkt herauskristallisiert. Auch 2010 hat sich die FENAP hier wieder getroffen. Albert M. Beck, Ehrenpräsident der World Money Fair, begrüßte die Vertreter von sieben europäischen Nationen: Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Niederlande, Österreich, Norwegen, Schweiz und Spanien. Der Präsident der FENAP, Dr. Hubert Lanz, beklagte, dass es gerade in den neuen EU-Ländern besonders schwierig sei, die Kollegen im Münzhandel von den Vorteilen zu überzeugen, welche Verbände für die Vertretung der eigenen und der Sammlerinteressen gegenüber Regierungen bieten. So gibt es in vielen Ländern des Ostens noch gar keine nationalen Münzenhändlervereinigungen, die Mitglied der FENAP werden könnten. Dies ist schade, denn eine effektivere Vertretung des Rechts, Münzen zu sammeln und zu handeln, wäre überall von entscheidender Wichtigkeit. Auch wenn die Vertreter der anwesenden Länder darlegten, dass es überall unterschiedliche Schwerpunkte für die Verbandsarbeit gäbe, zeigte es sich doch, dass fast alle mit Handelsbeschränkungen zu kämpfen haben. In Deutschland und Italien im Namen des Kulturgüterschutzes, in Spanien und Großbritannien eher im Rahmen des neuen Geldwäschegesetzes, in dessen Rahmen Käufer bei größeren Transaktionen verpflichtet sind, nicht nur ihren Namen sowie ihre Adresse nachweisen, sondern auch Auskunft zu geben über die Herkunft des Geldes, mit dem sie zum Beispiel Billionmünzen kaufen. In Norwegen und Österreich steht derzeit die Fälschungsbekämpfung im Mittelpunkt. Der Präsident der FENAP stellte noch einmal fest, dass zahlreiche Staaten wider Art. 30 des Vertrags von Nizza und damit auch Lissabon (ehemals Art. 36 des Vertrags von Maastricht und Rom) verstoßen. Dort steht zu lesen, dass grundsätzlich zwar Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrverbote und -beschränkungen erlassen werden dürfen, so „aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit, Ordnung und Sicherheit, zum Schutze der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren oder Pflanzen, des nationalen Kulturguts von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert oder des gewerblichen und kommerziellen Eigentums.“ Es ist allerdings eine klare Einschränkung gemacht: „Diese Verbote oder Beschränkungen dürfen jedoch weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen.“ Das bedeutet, wenn der Handel mit einer Ware in Europa akzeptiert und legal ist, dann muss es auch möglich sein, diese Ware innerhalb der EU ohne Beschränkungen aus- und einzuführen. Außerdem wird in der Verordnung (EWG) Nr. 3911/92 des Rates vom 9. Dezember 1992 über die Ausfuhr von Kulturgütern eindeutig folgendes festgelegt: „Unbeschadet des Absatzes 4 darf jedoch der nach den beiden Gedankenstrichen des Unterabsatzes 1 zuständige Mitgliedstaat keine Ausfuhrgenehmigungen für die im Anhang unter dem ersten und zweiten Gedankenstrich der Kategorie A 1 aufgeführten Kulturgüter verlangen, wenn diese von archäologisch oder wissenschaftlich beschränktem Wert sind, vorausgesetzt, daß sie nicht unmittelbar aus Grabungen, archäologischen Funden und archäologischen Stätten in einem Mitgliedstaat stammen und daß der Handel mit ihnen rechtmässig ist. Die Ausfuhrgenehmigung kann im Hinblick auf die Ziele dieser Verordnung dann verweigert werden, wenn die betreffenden Kulturgüter unter eine Rechtsvorschrift zum Schutz nationalen Kulturguts von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert in dem betreffenden Mitgliedstaat fallen.“ Da die meisten Münzen nicht aus Grabungen, sondern aus alten Sammlungen stammen und nur von höchst begrenztem wissenschaftlichem Wert sind, ist der Handel mit ihnen rechtmäßig, die Aus- und Einfuhr dürfte nicht beschränkt sein. Leider ist es bis jetzt noch nicht zu einem Präzedenzfall vor dem Europäischen Gerichtshof gekommen. Sollte sich die Möglichkeit dazu ergeben, die Rechtslage einmal eindeutig feststellen zu lassen, wird die FENAP dies auf jeden Fall unterstützen. Ursula Kampmann |
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| Kurznachricht vom 29.04.2010 | |||
| Bonner Münzglobus wieder auf Reisen | |||
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Er war im Rheinischen Landesmuseum Bonn die numismatische Attraktion anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der Bonner Münzfreunde. Jetzt ist der große Münzglobus wieder auf Ausstellungsreise. Sparkassen und Banken nutzen ihn gerne als Blickfang für ihre Schalterhallen. Als lebendige „Erdkunde und Geschichte zum Anfassen“ haben auch Schulklassen ihre Freude daran.
Auf dem von der Eitorfer Kunstschlosserei „Friedrich & Weiser“ gestalteten Globus (Durchmesser zwei Meter!) werden etwa 3000 Münzen von immerhin fast 200 Ländern präsentiert. Der Münzglobus ist eine Attraktion für jedes numismatische Jubiläum. Er kann – gegen Erstattung der Transport- und Aufstellungskosten – ausgeliehen werden. Nähere Auskünfte erteilt der Vorstand der Numismatischen Gesellschaft Bonner Münzfreunde e.V. |
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| Kurznachricht vom 28.01.2010 | |||
| Hamburger Schule der Numismatik online | |||
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Die Hamburger Schule hat die deutsche Numismatik in den letzten Jahrzehnten wesentlich geprägt. Begründet von Walter Hävernick am Museum für Hamburgische Geschichte, entwickelte sie sich nach dem Zweiten Weltkrieg sehr rasch. Mit den bereits 1947 gestarteten Hamburger Beiträgen zur Numismatik und der 1951 eingerichteten Monographienreihe „Numismatische Studien“ erlangten die Mitglieder Hamburger Schule alsbald internationale Beachtung. Peter Berghaus, Gert Hatz und Vera Hatz (geborene Jammer) sind die heutzutage bekanntesten Schüler Hävernicks. Ihre Dissertationen wurden, ebenso wie diejenige des bereits früh verstorbenen Günther Albrecht, als Bände der Numismatischen Studien veröffentlicht.
Als Beleg für die Bekanntheit der Hamburger Schule der Numismatik sei nur angeführt, dass sie selbst in das „Werkzeug des Historikers“ Eingang fand, die von Ahasver von Brandt verfasste, noch heute maßgebliche Einführung in die historischen Hilfswissenschaften. Seit deren erstmaligem Erscheinen im Jahr 1958 dürfte wohl kaum ein Geschichtsstudent an diesem Werk vorbeigekommen sein. Dr. Peter Ilisch etwa bekam in seinem Exemplar (4. Auflage, Stuttgart 1966, S. 179 f.) noch zu lesen: „Die hier genannten u. eine Reihe weiterer Arbeiten v. H. Jankuhn u. W. Hävernick u. seiner Schule beruhen insbesondere auf d. theoretischen Ausdeutung u. praktischen Verwertung d. Münzfunde als Gesch.-Quellen; es sind die heute maßgebl. Beispiele für fruchtbare Zusammenarbeit zwischen numismat., prähistorischer u. wirtschaftsgeschichtl. Forschung.“ Ahasver von Brandt zählte in diesem Zusammenhang verschiedene Arbeiten sämtlicher Mitglieder der Hamburger Schule auf und rühmte vor allem die Dissertation von Vera Hatz als „vorbildlich in d. Art, wie d. historische Quellenwert d. Münzen herausgearbeitet ist“ (ebd., S. 179). Seither ist einige Zeit ins Land gezogen. Doch hat das „Werkzeug des Historikers“ auch nach dem Tod Ahasver von Brandts im Jahr 1977 noch zahlreiche weitere Auflagen erlebt, für die man eine Aktualisierung der Literaturangaben anstrebte. In der 15. Auflage (Stuttgart 1998), die zu Beginn des Studiums des Verfassers dieser Zeilen gültig war, findet man daher keinen Hinweis mehr auf die Hamburger Schule. Die entsprechenden Arbeiten werden jedoch weiterhin aufgeführt, wobei auch die einordnenden Kommentare von Brandts erhalten geblieben sind. Dennoch oder gerade deshalb stellt sich die Frage, was ein heutiger Student mit diesen Angaben noch anzufangen weiß. Die Hamburger Dissertationen sind inzwischen sehr selten und kosten im Handel teilweise ein Vermögen. Die Hamburger Beiträge zur Numismatik kann ebenfalls bei weitem nicht jede Universitätsbibliothek ihr Eigen nennen – und wenn doch, dann weist deren Reihe meist größere Lücken auf. Insbesondere das erste Heft aus dem Jahr 1947 ist nur selten vorhanden. Dieser Befund hat zu der Idee geführt, die Werke der Hamburger Schule digital zugänglich zu machen. Zu diesem Zweck wurden im Herbst 2009 sämtliche Hefte der Hamburger Beiträge zur Numismatik und die ersten Bände der Numismatischen Studien von Dr. Sina Westphal und dem Verfasser als PDF-Dateien eingescannt. Dazu erteilte Dr. Ralf Wiechmann am Münzkabinett des Museums für Hamburgische Geschichte freundlicherweise ebenso seine Genehmigung wie die verbliebenen Vertreter der Hamburger Schule selbst. Seither schreitet die Texterkennung und Überarbeitung der Digitalisate für die Publikation im Internet allmählich voran. Anlässlich des 90. Geburtstages von Peter Berghaus am 20. November konnten die ersten beiden Hefte der Hamburger Beiträge und die Dissertationen von Gert und Vera Hatz sowie Peter Berghaus freigeschaltet werden. Die Dateien sind unter der Adresse http://dl.maekeler.eu/ frei verfügbar. Die weiteren Hefte der Hamburger Beiträge werden nach und nach folgen. Diese Anpassung an die Gewohnheit der heutigen Forschung, die Zeitschriften automatisch durchsuchen und gegebenenfalls einzelne Artikel herunterladen können will, wird hoffentlich dazu führen, dass die Hamburger Schule auch im digitalen Zeitalter unvergessen bleibt. Damit erweist sie der Numismatik im Allgemeinen ebenfalls einen großen Dienst. Wie Ahasver von Brandt bereits festgehalten hat, war es schließlich das wesentliche Verdienst der Hamburger Schule, den besonderen historischen Quellenwert der Münzen auch für Mittelalter und Neuzeit herauszustellen und dadurch die Geldgeschichte in das Feld der allgemeinen und der Wirtschaftsgeschichte einzubinden. Von diesem Austausch können alle betroffenen Fachbereiche nur profitieren. Hendrik Mäkeler |
![]() Die Hamburger Schule der Numismatik hatte ihre Heimstätte im Münzkabinett des Museums für Hamburgische Geschichte, Zustand um 1970 |
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| Kurznachricht vom 21.12.2009 | |||
| Haftung von Vereinsvorständen | |||
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Im Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Rheinland-Pfalz, 11/2009, S. 410, ist der nachfolgende Text abgedruckt:
Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen vom 28. September 2009, BGBl. Teil I, S. 3161. Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs Das Bürgerliche Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. September 2009 (BGBl. I S. 3145), wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 31 folgende Angabe eingefügt: „§ 31 a Haftung von Vorstandsmitgliedern“. 2. Nach § 31 wird folgender § 31 a eingefügt: »§ 31 a. Haftung von Vorstandsmitgliedern (1) Ein Vorstand, der unentgeltlich tätig ist oder für seine Tätigkeit eine Vergütung erhält, die 500 Euro jährlich nicht übersteigt, haftet dem Verein für einen in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Satz 1 gilt auch für die Haftung gegenüber den Mitgliedern des Vereins. (2) Ist ein Vorstand nach Absatz 1 Satz 1 einem anderen zum Ersatz eines in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schadens verpflichtet, so kann er von dem Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.“ 3. In § 40 wird die Angabe „des § 28“ durch die Angabe „, der §§ 28, 31 a Abs. 1 Satz 2“ ersetzt. 4. In § 86 Satz 1 wird die Angabe „§§ 28 bis 31, 42“ durch die Angabe „§§ 28 bis 31 a und 42“ ersetzt. Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. [verkündet am 2. Oktober 2009] Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden. Berlin, den 28. September 2009 Der Bundespräsident Horst Köhler Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel Die Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries |
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| Kurznachricht vom 01.07.2009 | |||
| Nachweispflicht beim Handel mit antiken Münzen? | |||
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Dem Verband der Deutschen Münzenhändler liegt ein gemeinsames Schreiben von Frau Dr. Susanne Heun, Herrn Prof. Ernst Pernicka, Herrn Prof. Dr. A. Wieczorek und Frau Mitja Harlemann vor. Auf die gemeinsame Erklärung der Deutschen Gesellschaft für Medaillenkunst, der Deutschen Numismatischen Gesellschaft, der Gesellschaft für Internationale Geldgeschichte, der Numismatischen Kommission der Länder der Bundesrepublik und dem Verband der Deutschen Münzenhändler antworten die oben genannten Personen wie folgt:
„Ihre Erklärung verkennt, dass in der Regel antike Münzen (und andere archäologische Gegenstände) ohne Provenienznachweis aus illegalen Handlungen stammen müssen. Antike Münzen können nur aus archäologischen Zusammenhängen stammen – sie fallen nicht vom Himmel. Sie als Händler und Sammler wissen das.“ Zu den Beschlagnahmungen von ganzen Münzsammlungen erklären sie: „Polizei und Staatsanwaltschaft müssen so handeln, es besteht ein gesetzlich vorgeschriebener Auftrag dazu: der Strafverfolgungszwang.“ Wir dürfen darauf hinweisen, dass es sich bei dem angesprochenen Brief nicht nur um ein von Händlern und Sammlern verfasstes Schreiben handelt, sondern auch eine in Zusammenarbeit mit der Numismatischen Kommission der Länder verfasste Erklärung darstellt. Antike Münzen ohne Provenienznachweis müssen keineswegs aus illegalen Handlungen stammen. In Deutschland werden seit 600 Jahren systematisch Münzen gesammelt. Millionen sind im Besitz von Privatleuten. Sie stammen möglicherweise aus alten Funden, sind vor langer Zeit von Auslandsreisen mitgebracht worden oder einfach über den Warenaustausch in das jeweilige Land gelangt. Rechtlich gesehen gehören alle Münzen, die in Deutschland vor Einführung der Schatzregale gefunden wurden, den damaligen Findern und ihren Erben. Das Gleiche trifft für ausländische Stücke zu, die vor Einführung entsprechender gesetzlicher Regelungen in den Besitz der Sammler gelangt sind. Es handelt sich hierbei um Millionen Münzen, die im Laufe der Jahrhunderte in Privatbesitz gelangten. Die Anzahl der in Frage kommenden illegal erworbenen Stücke ist im Vergleich dazu verschwindend gering. In jedem Einzelfall muss der Kläger nachweisen, dass es sich um ein illegal erworbenes Stück handelt. Regelmäßig davon auszugehen, dass der Besitz einer Münze alleine einen Anfangsverdacht rechtfertigt, widerspricht deutschem Gesetz und würde eine nicht hinzunehmende Repressalie des Staates gegen seine Bürger bedeuten. Die Sammler müssen über die Herkunft ihrer Münzen keine Aufzeichnungen führen. In den entsprechenden Gesetzestexten ist darüber nichts zu finden. Nach Auffassung der oben genannten Personen handelt es sich um illegalen Besitz oder zumindest um einen gerechtfertigten Anfangsverdacht, der eine Hausdurchsuchung rechtfertigt, wenn der Großvater vor 50 Jahren Antiken gekauft hat und die Erben heute über keine Aufzeichnungen mehr verfügen. Das Grundgesetz gilt für alle. Dieses garantiert zum Einen den Besitz seiner Bürger, zum Anderen muss derjenige, der eine solche Behauptung aufstellt, sie auch beweisen. Glücklicherweise haben wir in diesen Fällen bis heute keine Umkehr der Beweislast. Merkwürdig stimmt allerdings, dass die Staatsanwaltschaft Gießen wenigstens einen Beschuldigten aufgefordert hat, der ‚formlosen Einziehung‘ seiner gesamten Sammlung zuzustimmen, um das Verfahren wegen Fundhehlerei schnell einstellen zu können, ohne dass sie einen konkreten Tatverdacht erheben konnte. So haben manche Archäologen den Wert einer jeden antiken Münze pauschal mit 1000 Euro angegeben, um ein entsprechendes Auftreten der Ermittlungsbehörden überhaupt zu rechtfertigen. Abgesehen davon, dass es sich dabei um reine Willkür handelt, ist durch dieses Verhalten der öffentlichen Hand großer Schaden durch ausufernde Verfahrenskosten entstanden, was von den entsprechenden Personen anscheinend bewusst in Kauf genommen worden ist. Der Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel wäre in einem solchen Fall nicht gegeben. Die Verfahren wurden teilweise eingestellt, allerdings wegen Nichtigkeit, Verbotsirrtum oder mangelndem staatlichen Interesses. Das muss als nicht ausreichend angesehen werden. Der Handel, die Sammlerschaft, aber auch die öffentlichen Sammlungen brauchen Rechtssicherheit. Auf Grund der von den oben genannten Personen aufgestellten Behauptungen müssten die meisten Museen ihren gesamten Besitz an Antiken zurückgeben, da diese oft von professionellen Hehlern und Räubern oder im Rahmen eines staatlich geduldeten oder initiierten Kunstraubs im 18., 19. und auch im 20. Jahrhundert in die Sammlungen gelangt sind. Die Provenienzen beweisen meist nur, dass die Objekte illegal aus Raubgrabungen nach Deutschland verbracht wurden. Wir können uns auch nicht vorstellen, dass die Museen bei Schenkungen und Erbschaften Fundprovenienzen verlangen. Glücklicherweise scheinen die Landesarchäologen nicht diese Position zu vertreten, wie aus einigen Äußerungen aus diesem Kreis zu entnehmen ist. Die Herren und Damen Heun, Pernicka, Wiecorek und Horlemann scheinen eine isolierte Position zu vertreten. Obwohl sie diese auf dem Treffen der Numismatischen Kommission der Länder in Leipzig vertreten und diskutieren wollten, war dann aber doch niemand erschienen. Herr Wiecorek hat ein ‚ethisches Grundsatzpapier‘ für Archäologen entworfen, in dem er fordert, dass ‚keine Archäologen/innen in irgendeiner Form für den Kunsthandel tätig werden‘ sollen. Er fordert die Archäologen auf, ‚in Ländern ohne Schatzregal auch Funde mit nur teilweise geklärten Eigentumsverhältnissen dauerhaft in Verwahrung zu nehmen, um ein Abhandenkommen zu verhindern‘. Oberkommissar Laufer betreibt mittlerweile Informationsstände, um seine Positionen unter die Leute zu bringen. Angeblich betreibt er eine Internetseite, auf der er behauptet, dass der Besitz antiker Münzen ohne Provenienznachweis illegal sei. Es muss verhindert werden, dass solche dem Rechtsstaat entgegen wirkende Auffassungen sich weiter verbreiten. Der Verband der Deutschen Münzenhändler will alles in seiner Macht stehende dagegen tun. So ist auch die Sammlerschaft gefordert. Schreiben Sie an Ihre Abgeordneten, wehren Sie sich gegen diese Ungerechtigkeit. Helmut Caspar im Auftrag des Verbandes der deutschen Münzenhändler |
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| Kurznachricht vom 08.06.2009 | |||
| Stiftung Linke | |||
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Fast unscheinbar wirken Haus und Hof des Bildhauers Eberhard Linke in Flonheim. Doch hinter dem einfachen Holztor verbirgt sich eine Kunstsammlung von Skulpturen aus fast 50 Jahren Arbeit, Linkes „Mauersprung-Medaille“ wurde im NNB 2/2009, S. 66, vorgestellt. Jetzt trafen sich Kunstliebhaber und Freunde des Ehepaares Linke, das die Kunstwerke zusammen mit dem ganzen Anwesen mit Wohngebäude, Atelierräumen, Nebengebäuden und Park in eine Stiftung überführen möchte: Traumhafte Bedingungen für verschiedenste Anlässe.
Langfristiges Ziel ist es, die Stiftung über Rheinhessens Grenzen hinaus bekannt zu machen und ein Zentrum für Kunst und Kultur zu schaffen. Die Atmosphäre in Rheinhessen ist einzigartig und kombiniert eine gute Infrastruktur mit organisatorischem Know-How, ideal für eine kulturfördernde Stiftung. So wurden auch viele Ideen geboren, die nun auf Realisierbarkeit geprüft werden: eine Sommerakademie in den Atelierräumen, Kunstkurse für Kinder, Seminare und Treffen über politische und gesellschaftliche Themen in Verbindung mit Kunst, Gastaufenthalte für bildende Künstler, Konzerte, Treffen für Literaten, Musiker und bildende Künstler. Die Stiftung will ihre Tätigkeit nicht auf Rheinhessen beschränken; Interessenten, die mitarbeiten oder sich beteiligen wollen, sind herzlich eingeladen, Kontakt: Prof. Eberhard Linke, Erbes-Büdesheimer-Str. 7, 55237 Flonheim. |
![]() Eberhard Linke: „Stiften kommen“, einseitige Terrakotta-Medaille zum Stiftungsfest am 17. Mai 2009, ca. 95 mm |
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| Kurznachricht vom 30.10.2007 | |||
| Die Münzfund-Datenbank Mittelalter/Neuzeit der Numismatischen Kommission der Länder in der Bundesrepublik Deutschland | |||
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Der Fundkatalog Mittelalter/Neuzeit wurde im Jahre 1950 mit der Gründung der Numismatischen Kommission (NK) von Walter Hävernick ins Leben gerufen. Zeitlich schließt er an das „Schwesterprojekt“ Fundmünzen der Römischen Zeit in Deutschland (heute: Fundmünzen der Antike) an und ist im Kern eine Datensammlung der Münzschatzfunde vom Ende der Merowingerzeit (ab ca. 750) bis zum Wiener Kongress (1815). Weiterhin werden Einzelfunde (1–3 Ex.) in Auswahl (ursprünglich wegen des quantitativen Umfangs nur bis 1550) erfasst. Der Fundkatalog ist unterteilt in zwei Stufen unterschiedlichen Inhalts bzw. unterschiedlicher Recherchentiefe. Die Basisdaten (Fundort, Fundumstände, knappe Zusammenfassung des Inhalts und Quellen- bzw. Literaturnachweise) wurden als „Stufe 1“ in eine vorgegebene Karteikarte eingetragen. Detailinformationen zum Fundinhalt – möglichst zu jeder einzelnen Münze – wurden in den Fundlisten der „Stufe 2“ erfasst, hier als „Regest“ bezeichnet.
Seit dem Jahre 2000 wurde der Katalog in eine EDV-Datenbank überführt und ausgehend von den etablierten Kartei-/Regestenstrukturen eine zweistufige Erfassung erstellt. Großer Wert wurde sowohl auf die mögliche Vereinheitlichung/Generalisierung der Eingaben über Thesauri (auf der Basis der Fachthesauri des Münzkabinetts der Deutschen Bank in Hannover), die möglichst komplette Übernahme aller vorhandenen Informationen (Nutzung von Freitextfeldern) und die „Georeferenzierung“ (großmaßstäblich über die Mittelpunktkoordinaten der amtlichen Gemeinden) gelegt. Über Projekte verschiedener Mitglieder der Numismatischen Kommission konnten mittlerweile alle ursprünglichen Karteikarten der Stufe 1 (ca. 11.000) und ein Großteil der Regesten (4.000–5.000 „Komplexe“) übernommen werden. Gleichzeitig konnten Datenbestände aus anderen Systemen integriert werden, so dass sich die Anzahl der mittlerweile verfügbaren Daten auf ca. 21.000 Datensätze der Stufe 1 und ca. 42.000 Datensätze der Stufe 2 beläuft, darunter nun auch Informationen zu Einzelfunden nach 1550 bzw. Schatzfunden bis 1918. Die Erschließung durch verschiedene Abfragemasken eröffnet Möglichkeiten für vielfältige numismatische und interdisziplinäre Auswertungen des umfangreichen Datenbestandes, die schon oft genutzt wurden. Für die in der Numismatischen Kommission vertretenen Landesarchäologen stellt der EDV-Fundkatalog darüber hinaus ein geeignetes Mittel zur Erfassung der umfangreichen Fundmünzbestände aus archäologischen Grabungen dar. Im Thüringischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie in Weimar konnten dadurch beispielsweise über 600 Komplexe mit über 3.000 Fundmünzen seit der Antike erfasst werden. Seit 2004 werden im EDV-Fundkatalog Mittelalter/Neuzeit die Aspekte der Langzeitarchivierung, der formatunabhängigen Speicherung der Daten und des möglichen Datenaustauschs intensiv diskutiert und berücksichtigt. Durch ein einheitliches Austauschformat auf der Basis von XML konnten als Testfall erste Münzfunddaten im Bodenseegebiet über Ländergrenzen hinweg mit der Schweiz und Österreich verknüpft werden. Durch XML können die Daten darüber hinaus plattformunabhängig und „selbsterklärend“ im ASCII-Format exportiert und dauerhaft archiviert werden. Der Fundkatalog wird sich konzeptionell weiter entwickeln, z.B. durch die Integration von Bildern - der ursprüngliche maschinenschriftliche Katalog umfasste nur Sachdaten. Anfragen zur Nutzung:Dr. Reiner CunzNiedersächsisches Landesmuseum HannoverNiedersächsisches MünzkabinettGeorgsplatz 2030159 HannoverTel. (0511) 3652577 oder 2578 Fax (0511) 365 2359Email: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. Umsetzung/Programmierung:Dipl.-Inf. Mario SchlapkeThüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Referat Archäoinformatik und Numismatik Humboldtstraße 1199423 Weimar Tel. (03643) 818322 Fax (03643) 818 390Email: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. Weiterführende Literatur: Cunz, R.; Schlapke, M.: Der „neue“ Münzfundkatalog Mittelalter/Neuzeit der Numismatischen Kommission der Länder in der Bundesrepublik Deutschland. In: Alfaro, C.; Marcos, C.; Otero, P. (Hrsg.): XIII Congreso Internacional de Numismática. Madrid 2003. - Actas - Proceedings – Actes. Madrid 2005. Band 2, S. 1051-1057. Dieselben: Der „neue“ Münzfundkatalog Mittelalter/Neuzeit der Numismatischen Kommission der Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Ein Zwischenbericht. In: Braunschweigische Wissenschaftliche Gesellschaft, Jahrbuch 2004, Braunschweig 2005, S. 79-91. Schlapke, M.: Das „Bodensee-Projekt“ zur Verknüpfung von Münzfunderfassungen (Kurzvortrag zum Round Table-Gespräch auf dem Kolloquium „Selbstwahrnehmung und Fremdwahrnehmung in der Fundmünzenbearbeitung“ in Konstanz am 4. März.2005), erscheint demnächst im Tagungsband Konstanz, Teil 2. Mario Schlapke |
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