DNG-Präsidium
DNG-Präsidium | ||||
Vom 26. - 28. August 2022 fand in Wuppertal das 19. Deutsche und 66. Norddeutsche Münzsammlertreffen statt; dort wurden im Rahmen der Mitgliederversammlung der Deutschen Numismatischen Gesellschaft auch Wahlen durchgeführt.
Stefan Kötz wurde als Vizepräsident für den ausgeschiedenen Ulf Dräger (Vizepräsident) gewählt.
Für die freigewordene Beisitzerstelle wurde Lutz Fahron neu ins Präsidium gewählt.
Barbara Simon: "Ich freue mich sehr über Ihre Bereitschaft, im Präsidium der Deutschen Numismatischen Gesellschaft mitzuwirken und auf unsere weitere bzw. künftige Zusammenarbeit, mit der wir das in uns gesetzte Vertrauen in den nächsten drei Jahren rechtfertigen können. Darum nochmals vielen Dank an alle, die sich (wieder oder erstmals) zur Wahl gestellt haben. Ich freue mich besonders, Herrn Lutz Fahron als neues Mitglied in unserem Präsidium begrüßen zu dürfen.
An dieser Stelle auch ein besonders herzlicher Dank an Ulf Dräger für seine langjährige konstruktive Mitarbeit, auch nach seinem (in)offiziellen Ausscheiden aus dem Präsidium, vor allem bei den virtuellen Sitzungen in Coronazeiten, zu denen er uns auf seinem Account eingeladen hat." |
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Name / Funktion | Anschrift | Tel / Fax | |||
Dr. Barbara Simon Präsidentin |
St. Gallus-Str. 11 67063 Ludwigshafen |
Tel: 0621 / 699271 |
IBsimon[at]t-online.de | ||
Kristian Nicol Worbs Vizepräsident |
Rudolf Kempe Weg 5 83703 Gmund am Tegernsee |
Tel: 08022 / 705826 Fax: 08022 / 705849 |
worbs[at]aureus-gmbh.de | ||
Stefan Kötz M.A. Vizepräsident |
LWL-Museum für Kunst u. Kultur/Westfälisches Landesmuseum, Domplatz 10 48113 Münster |
Tel: 0251/5907-258 | stefan.koetz[at]gmx.de | ||
Andreas Meyer Geschäftsführer |
Sebastianstr. 4 92369 Sengenthal |
Tel: 09181 / 6165 | andy[at]cswweb.de | ||
Marco Müller Schatzmeister |
Kettelerstr. 2a 76768 Berg |
Tel. 07273-949775 |
marco-mueller-m[at]web.de | ||
Lutz Fahron Beisitzer | Saargemünder Str. 38 14195 Berlin | Tel. 030/56 38 122 | lutz.fahron[at]gmx.de | ||
Karl Heinz Fröhner Beisitzer |
Bornweg 22 64409 Messel |
Tel: 06159 / 1268 | askh.froehner[at]t-online.de | ||
Dr. Dietrich O. A. Klose Beisitzer |
Staatl. Münzsammlung Residenzstr. 1 80333 München |
Tel: 089 / 227221 Fax: 089 / 299859 |
klose[at]staatliche-muenzsammlung.de | ||
Christian Koch Beisitzer |
Hoeninghausstr. 15-B 47809 Krefeld |
Tel: 02151/542869 |
christian.koch.1[at]web.de | ||
Kontoverbindung
Konto der DNG: | |||||
Postbank Ludwigshafen, BLZ 54510067, Konto-Nr. 118902-674, IBAN DE63 54 51 0067 0118 9026 74, BIC PBNKDEFF.
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Satzung der DNG
DNG-Satzung - Vereinsregister Amtsgericht Frankfurt am Main Nr. VR 6926 |
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Deutsche Numismatische Gesellschaft
Verband der Deutschen Münzvereine e.V.
Satzung beschlossen am 27. Mai 1990 in Minden
§1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen Deutsche Numismatische Gesellschaft - Verband der Deutschen Münzvereine e.V., im Nachfolgenden DNG genannt, und hat seinen Sitz in Frankfurt/Main. Er ist in das Vereinsregister eingetragen, sein Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zwecke und Ziele der Gesellschaft
Die DNG bezweckt die Pflege der Numismatik durch
§ 3 Unabhängigkeit und Gemeinnützigkeit
Die DNG verfolgt weder parteipolitische noch religiöse oder wirtschaftliche Ziele, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung.
Mitgliedschaft
§4 Ordentliche Mitglieder
Mitglied der DNG kann jeder deutsche Münzverein werden
§ 5 Assoziierte Mitglieder
Vereine, die sich neben anderem auch mit Numismatik beschäftigen, können assoziierte Mitglieder der DNG werden, wenn sie für ihre numismatisch interessierten Mitglieder die Vertretung in der DNG übernehmen.
§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 7 Aufnahme, Austritt und Ausschluß
§ 8 Finanzen
§ 9 Organe der DNG
Die Organe der DNG sind
§ 10 Hauptversammlung
§ 11 Außerordentliche Mitgliederversammlung
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet auf Vorschlag des Präsidiums oder dann statt, wenn sie mit 1/5 der Stimmen der ordentlichen Mitglieder schriftlich und unter Angabe der Gründe verlangt wird. Die Einladung erfolgt schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen und mit einer Tagesordnung, sie kann durch das Verbandsorgan erfolgen.
§ 12 Präsidium
§ 13 Auflösung
§ 14 Schlußbestimmung
Im übrigen gilt das Vereinsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches.
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